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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Fabian Meyer, Marbacher Str. 11, 78086 Brigachtal (nachfolgend „Meyso“ oder „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen im Bereich Webentwicklung, Webdesign, KI-Integration, Automatisierung sowie zugehörige Beratungs-, Wartungs- und Hostingleistungen.

(2) Das Angebot von Meyso richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit Vertragsschluss versichert der Auftraggeber, in seiner Eigenschaft als Unternehmer zu handeln.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Meyso stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von Meyso sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des schriftlichen oder textförmlichen Angebots von Meyso durch den Auftraggeber zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung nach vorheriger Abstimmung.

(3) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt).

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Ergänzend gelten die auf meyso.de abrufbaren Leistungsbeschreibungen und Paket-Definitionen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht geschuldet. Dazu zählen insbesondere: Redaktionsarbeiten, Foto- und Videoproduktion, rechtliche Prüfung oder Erstellung von Texten (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB), Übersetzungsleistungen, Pflege nach Projektabnahme, SEO-Marketing, laufende Kampagnensteuerung.

(3) Meyso ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (insbesondere Hosting-, Infrastruktur- und KI-Dienstleister wie Vercel, Sanity, Supabase, Resend, Upstash, Google) als Unterauftragnehmer einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Corporate-Design-Vorgaben, Domain-Zugänge) rechtzeitig, vollständig, in der vereinbarten Qualität und in einem nutzbaren Format zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte) innehat und Meyso insoweit von Ansprüchen Dritter freistellt.

(3) Benennt der Auftraggeber einen Ansprechpartner, ist dieser zur verbindlichen Entscheidung in allen projektrelevanten Fragen bevollmächtigt.

(4) Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, verschieben vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand durch verspätete Zulieferung kann gesondert abgerechnet werden.

§ 5 Abnahme

(1) Erbringt Meyso werkvertragliche Leistungen (insbesondere Websites, Web-Apps, Individualentwicklungen), hat der Auftraggeber diese nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen.

(2) Meldet der Auftraggeber innerhalb von zehn Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine wesentlichen Mängel in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und netto. Meyso ist derzeit Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weist daher in Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Entfällt diese Eigenschaft, kommt die jeweils geltende Umsatzsteuer zusätzlich zum ausgewiesenen Nettobetrag hinzu.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, stellt Meyso 50 % des Projektvolumens bei Auftragsbeginn und 50 % nach Abnahme in Rechnung. Bei Projekten über 5.000 EUR netto können abweichende Meilenstein-Zahlungen vereinbart werden.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist Meyso berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen und laufende Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

(5) Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz (aktuell 95 EUR netto/Stunde) abgerechnet.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Meyso dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlich erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck ein. Die Einräumung exklusiver Nutzungsrechte oder die Übertragung bedarf der gesonderten Vereinbarung in Textform.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Meyso. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung.

(3) An Standard-Komponenten, Frameworks, eigenen Bibliotheken und wiederverwendbaren Bausteinen (Boilerplates), die nicht speziell für das Projekt erstellt wurden, behält Meyso alle Rechte. Der Auftraggeber erhält insoweit lediglich ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts.

(4) An überlassenen Drittinhalten (z. B. Stock-Fotos, Open-Source-Komponenten) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers.

§ 8 Referenznennung

(1) Meyso ist berechtigt, den Auftraggeber nach Vertragsschluss mit Namen und Logo als Referenzkunden zu nennen, insbesondere auf der eigenen Website, in Angeboten und in Präsentationen, sowie eine knappe Projektbeschreibung mit Screenshots zu verwenden.

(2) Der Auftraggeber kann dieser Referenznutzung jederzeit in Textform widersprechen. In diesem Fall wird die Referenznennung unverzüglich eingestellt.

§ 9 Gewährleistung

(1) Meyso leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme.

(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung, in Textform zu rügen.

(3) Meyso hat das Recht auf Nacherfüllung. Die Art der Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung) steht im Ermessen von Meyso. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist und zwei Nacherfüllungsversuchen fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Mängelrechte zu.

§ 10 Haftung

(1) Meyso haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im Rahmen von Absatz 2 ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Meyso haftet nicht für Ausfälle, Fehler oder Datenverluste, die im Verantwortungsbereich Dritter liegen (insbesondere Hosting-Anbieter, CDN-Anbieter, KI-Dienstleister, Domain-Registrar, vom Auftraggeber gestellte Server- und Netzinfrastruktur).

(5) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung eigener Inhalte und Datenbestände selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich ein Backup-Service beauftragt wurde.

§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

(2) Verarbeitet Meyso im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 12 Laufzeit und Kündigung bei Dauerleistungen

(1) Wartungs- und Hostingverträge haben, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Meyso und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Meyso (Amtsgericht bzw. Landgericht Villingen-Schwenningen). Meyso ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Hinweis zur Streitbeilegung

Meyso ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Dies ist bereits aus dem Umstand, dass ausschließlich Verträge mit Unternehmern geschlossen werden, folgerichtig.